Hästrageordnung der Narrenzunft Brochenzell e.V.

 

Die Hästräger der Narrenzunft Brochenzell e.V. repräsentieren im Häs für jeden sichtbar die Zunft. Sie sind verpflichtet, ihr Tun und Treiben auf die Zwecke und die traditionellen Aufgaben der Zunft auszurichten (§2 der Satzung). Jeder Hästräger hat als Mitglied der Narrenzunft Brochenzell e.V. folgende Bestimmungen anzuerkennen:

 

§1 Zulassung der Häser und Masken

 

§2 Tragebestimmungen

 

§3 Strafbestimmungen

Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann

Über die Art der Strafe entscheidet der Zunftrat. Die Entscheidung nach Buchstabe b) kann auch alleine durch die Gruppenführung getroffen werden.

 

§4 Haftung

Die Narrenzunft Brochenzell e.V. übernimmt keine Haftung für strafbare oder ordnungswidrige Handlungen; diese sind daher vom Hästräger stets selbst zu verantworten. Im Übrigen gilt §11 der Satzung der Narrenzunft Brochenzell e.V.

 

§5 Inkrafttreten

Diese Tragebestimmungen treten am 16.04.1999 in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Tragebestimmungen.

 

 

Brochenzell, den 16.04.1999

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