Die Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren.
Sie haben folgende Aufgaben:
- Prüfung der Buchführung auf Ordnungsmäßigkeit
- Prüfung der Belege auf Richtigkeit: Ablage, sachlich und rechnerisch
- Prüfung der zweckgebundenen Verwendung der Ausgaben
- Information des Vorstandes, wenn Mittel nicht zweckgebunden verwendet werden/wurden
- Information der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung
