Die Mitgliederversammlung

Aus der Satzung geht hervor, dass jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes der Gruppenführungen

- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Zunftmeisters und Schatzmeisters

- Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer

- Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes

- Wahl des Vorstandes

- Wahl der Kassenprüfer

- Wahl von Zunfträten in den Narrenrat gem. §9 Abs. 3.a

- Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedbeitrages

- Beratung und Beschlussfassung über Anträge

- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins

Montag 06.02.2012


Aktuelles:

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