Die Mitgliederversammlung

Aus der Satzung geht hervor, dass jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

- Wahl des Präsidiums

- Wahl von 2 Kassenprüfern

- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes (Zunft- und Schatzmeister) und der Kassenprüfer

- Einforderung von Informationen als Grundlage zur Entlastung ggf. Nichtentlastung des Präsidiums

- Entlastung, ggf. Nichtentlastung des Präsidiums

- Beschlussfassung über Anträge

- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

Aktuelles:

24.07.10, 12:23 Uhr

Gemeinnützigkeit Wiedererlangt

Die Narrenzunft Brochenzell hat die Gemeinnützigkeit wiedererlangt.......................