Die Mitgliederversammlung
Aus der Satzung geht hervor, dass jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Wahl des Präsidiums
- Wahl von 2 Kassenprüfern
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes (Zunft- und Schatzmeister) und der Kassenprüfer
- Einforderung von Informationen als Grundlage zur Entlastung ggf. Nichtentlastung des Präsidiums
- Entlastung, ggf. Nichtentlastung des Präsidiums
- Beschlussfassung über Anträge
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
