Aus der Satzung geht hervor, dass jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes der Gruppenführungen
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Zunftmeisters und Schatzmeisters
- Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer
- Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Wahl von Zunfträten in den Narrenrat gem. §9 Abs. 3.a
- Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedbeitrages
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins