Gemeinnützigkeit Wiedererlangt

Liebe Mitglieder und Freunde der Narrenzunft Brochenzell.

Rückwirkend zum 08.07.2010 hat die Narrenzunft Brochenzell die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt wiedererlangt. Dies bedeutet:

Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand. Gemeinnützigkeit ist einer der sogenannten steuerbegünstigten Zwecke und führt zu einer Steuerbegünstigung der Körperschaft. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

Vorteile der Gemeinnützigkeit sind insbesondere die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, also den Steuern auf das Einkommen (zum Beispiel aus Vermögenserträgen und Zweckbetrieben, § 5 Abs. 1 Ziff. 9 KStG), und die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Diese Bestätigungen berechtigen den Spender zum Sonderausgabenabzug.

Für den Vorstand

Hans-Peter Glatz

(Mitglied des Präsidium der Narrenzunft Brochenzell)