Ehrungsordnung der Narrenzunft Brochenzell e.V.
Gültig ab 18.03.2024 durch den Beschluss des Narrenrates.
§1 Ehrung der Mitgliedschaft
Die NZB ehrt ihre Mitglieder für langjährige Mitgliedschaften. Alle zehnjährige Jubiläen (z.B. 10, 20, 30, 40,..) werden geehrt. Bei passiven Mitgliedern erfolgt die Ehrung ab dem 40-jährigen Jubiläum. Ausschlaggebend für die Berechnung des Jubiläums ist das Eintrittsdatum des Mitgliedes.
Die Auszeichnung wird (nach Einladung) gewöhnlicherweise bei der Auftaktveranstaltung am 11.11. des jeweiligen Jahres durchgeführt. Sie ist durch das Mitglied oder einen Vertreter entgegenzunehmen.
§2 Ehrenmitgliedschaft
Die NZB zeichnet besonders verdiente Mitglieder mit der Ehrenmitgliedschaft aus. Mit dieser hohen Auszeichnung soll besonders sparsam umgegangen werden. Es gibt keinen Automatismus (z.B. Alter, geleistete Arbeit im Ehrenamt oder ähnliches) der zur Ehrenmitgliedschaft berechtigt. Die Auszeichnung zum Ehrenmitglied ist an der Mitgliederversammlung durchzuführen.
Ausschließlich Mitglieder des Narrenrates können Mitglieder für diese Auszeichnung vorschlagen. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und einen närrischen Lebenslauf des Mitgliedes enthalten (siehe Formulare). Die Entscheidung über den Vorschlag obliegt dem Vorstand der NZB.
Ehrenmitglieder müssen keinen Mitgliedsbeitrag entrichten. Sie sind weiterhin berechtigt ihr Häs auch ohne Sprungbändel zu tragen. Alle weiteren Bestimmungen der Häsordnung sind auch durch Ehrenmitglieder einzuhalten.
§3 ANR Ehrungen
ANR-Orden können an Mitglieder verliehen werden, die sich besonders um die örtliche Fasnet sowie um den Verein verdient gemacht haben. Der Antrag auf Ehrung erfolgt auf Vorschlag des Narrenrats gemäß den Richtlinien des Alemannischen Narrenringes (ANR).
§4 Aberkennung von Ehrentiteln
Für die Aberkennung von Ehrentiteln gelten die gleichen Vorrausetzungen wie bei einer normalen Mitgliedschaft. Wird ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen, verliert es automatisch alle Ehrentitel.