Der Narrenrat
Der Narrenrat setzt sich wie folgt zusammen:
– Vorstand
– Zunfträte
– Gruppenführer, mit einer weiteren Person der Gruppenführung
Zur Sitzung des Narrenrates wird vom Zunftmeister oder Schriftführer unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens 1 Woche vorher eingeladen.
Der Narrenrat ist für organisatorische Angelegenheiten der Vereinsziele und Vereinsaufgaben zuständig. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
– Vorschlag von qualifizierten Mitgliedern zur Wahl an der Mitgliederversammlung als Zunftrat
– Umsetzung der Ziele und Aufgaben lt. § 2 der Satzung.