Der Narrenrat

Der Narrenrat setzt sich wie folgt zusammen:

– Vorstand

– Zunfträte

– Gruppenführer, mit einer weiteren Person der Gruppenführung

 

Zur Sitzung des Narrenrates wird vom Zunftmeister oder Schriftführer unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens 1 Woche vorher eingeladen.

 

Der Narrenrat ist für organisatorische Angelegenheiten der Vereinsziele und Vereinsaufgaben zuständig. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

– Vorschlag von qualifizierten Mitgliedern zur Wahl an der Mitgliederversammlung als Zunftrat

– Umsetzung der Ziele und Aufgaben lt. § 2 der Satzung.